Individuell Spenden

Wir danken Ihnen für Ihre Spende, denn jeder noch so kleine Betrag hilft!
Steuer-Nr. 219/5881/0409 des Finanzamtes Kleve. Wir sind gemäß Bescheid des Finanzamtes Kleve vom 26.05.1997 wegen Förderung der Hilfe an notleidenden Kindern als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG von der Körperschaftssteuer befreit.

5 + 1 = ?

Hinweis

Information für unsere Spender
Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist vom Gesetzgeber rückwirkend attraktiver gestaltet worden. Der vereinfachte Nachweis (Buchungsbestätigung auf dem Kontoauszug oder Vorlage eines Bareinzahlung-Beleges) wird seit 2021 bis zu 300 € zugelassen.

Das bedeutet für Sie als Spender
Für Spenden bis 300 € im Jahr ist eine zusätzliche Zuwendungs-Bestätigung (ehem. Spendenbescheinigung) beim Finanzamt nicht mehr erforderlich.

Wichtig für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung: Geben Sie bitte auf der Einzahlung Name und Anschrift an!